Re:Re: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss

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#71654
Roland
Teilnehmer

Lieber Mathias!

Danke, da habe ich nicht mehr nachgerechnet.
Und: Es würde mich absolut nicht stören, wenn du auch die andere Frage (nach dem lfd. Bezug) beantwortet hättest – im Gegenteil, ein Forum lebt ja davon, dass sich möglichst viele daran beteiligen.

@ Wolf:
Zur Frage nach dem lfd. Bezug:
Der ÖGB-Beitrag ist mit Sicherheit falsch gerechnet, da würde bei solch einem hohen Gehalt der Höchstbeitrag anfallen – aber egal.

Du darfst die Sachbezüge NICHT bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage abziehen.
Somit beträgt die ungerundete Berechnungsgrundlage EUR 2.566,43, daraus ergibt sich ein Existenzminimum von EUR 1.587,40, da wird dann erst der SB abgezogen, womit sich ein Auszahlungsbetrag von EUR 1.095,69 ergibt.

Alles klar?

LG