Re:Re: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss

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#71659
Mathias
Teilnehmer

Hallo Wolfgang,

bei der Berechnung des Steigerungsbetrags/Mehrbetrags sind die 3.120 € richtig (Beispiel 277 Punkt 2). Bei der Berechnung des pfändbaren Betrages bist Du auch von 3.120 € ausgegangen und das ist falsch. Da mußt Du wieder die ungerundete Berechnungsgrundlage (also die Nettosonderzahlung) nehmen, siehe Beispiel 277 Punkt 5.

LG
Mathias