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7. Oktober 2009 um 6:52 Uhr
#71007
elch77
Teilnehmer
Vielen Dank für die umfassende Antwort.
Also tatsächlich keine Möglichkeit, das DV seitens des AG zu kündigen? Natürlich mit Abfertigungszahlung und so weiter.
Kündigungsschutz eigentlich wie bei einem Behinderten?
Harry.