Re:Re: Einmalzahlung KV Metaller Gewerbe

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#69128
dobibeda
Teilnehmer

Liebes Forum,

laut DG-Infoline 03/2008 heißt es:
Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann diese Einmalzahlung (einmalige Sonderzahlung) sowohl als allgemeine Beitragsgrundlage, als auch als Sonderzahlung abgerechnet werden.

Ich werde die SZ daher als Sonderzahlung abrechnen.

Nun habe ich aber noch eine Frage:
Mein Chef behauptet, die €100,00 sind bei Teilzeitkräften bzw. bei den geringfügig Beschäftigten zu
aliquotieren.
Meiner Meinung nach ist das aber nicht richtig, denn es heißt, dass jeder Arbeitnehmer der am 01.01.08 in einem Arbeitsverhältnis steht und dieses am 15.03.08 aufrecht ist, diese € 100,00 erhält.
Sehe ich das so richtig?

Liebe Grüße