Re:Re: Bildungskarenz und Abfertigung

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#71634
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Ich sehe das eigentlich so wie du!
Gemäß § 14 Abs. 2 Z4 BMSV sind nämlich Zeiten gem. §§ 6 (da gehts um die „normalen“ Beitragszeiten) und 7 (da gehts um die „speziellen“ Beitragszeiten, auch um die Bildungskarenz) zusammenzurechnen.
Die Bestimmung im AVRAG bzw. MSchG bzw. VKG, dass die Bildungskarenz auf Ansprüche, die sich aus der Dauer des Dienstverhältnisses ergeben, nicht angerechnet wird, spielt hier mE absolut keine Rolle.

Viel Glück bei der Durchsetzung des Anspruchs!

LG