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27. September 2011 um 8:15 Uhr
#72888
JB1
Teilnehmer
Es gibt sehr wohl einen Kündigungsschutz und zwar einen Motivkündigungsschutz, dh der DG darf keine Kündigung wegen einer Bildungskarenz aussprechen. Natürlich kann der Dienstnehmer kündigen (auch wenn er einen Kündigungsschutz genießt). Warum sollte sich die DN melden? Sie muss am 1.10. einfach wieder zum Dienst antreten. Warum solltest du sie abmelden? Ich verstehe auch nicht warum die Dienstnehmerin eine Kündigung aussprechen sollte.
Bitte um genauere Infos.