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15. Juli 2015 um 11:03 Uhr
#74115
Martin
Teilnehmer
Bei AVRAG Übernahme mit allen Rechten und Pflichten ist eine Auszahlung der BV nicht vorgesehen.
Achte bei Übernahme auf:
Vorbezüge lt. L16 für Jahressechstel und SV-SZ
Vordienstzeiten für Urlaub, Krank, Abfertigung und Jubiläum (!Rückstellungen)
Ersterkrankung Krankenstand