Re:Re: Betriebsübernahme

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#74115
Martin
Teilnehmer

Bei AVRAG Übernahme mit allen Rechten und Pflichten ist eine Auszahlung der BV nicht vorgesehen.

Achte bei Übernahme auf:
Vorbezüge lt. L16 für Jahressechstel und SV-SZ
Vordienstzeiten für Urlaub, Krank, Abfertigung und Jubiläum (!Rückstellungen)
Ersterkrankung Krankenstand