Re:Re: Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung

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#71415
ingridB
Teilnehmer

Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich die Höhe ausdrücklich nach dem letzten Bezug richtet und somit der 30 Stunden-Bezug sein würde.
Die Einvernehmliche Lösung sowie eine DG-Kü würden die Abfertigung nach sich ziehn. Richtig. Keine Gegenstimme meinerseits ;o)

LG
Ingrid