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10. März 2010 um 15:59 Uhr
#71415
Teilnehmer
Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich die Höhe ausdrücklich nach dem letzten Bezug richtet und somit der 30 Stunden-Bezug sein würde.
Die Einvernehmliche Lösung sowie eine DG-Kü würden die Abfertigung nach sich ziehn. Richtig. Keine Gegenstimme meinerseits ;o)
LG
Ingrid