Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung

Ansicht von 13 Beiträgen - 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Autor
    Beiträge
  • #64681
    amirhunger
    Teilnehmer

    Hallo liebe Wissende!

    Zu folgendem Szenario bräucht ich eure geschätzte Meinung / Infos bzgl. der Berechnung des Abfertigungsanspruchs:

    Dienstverhältnis (IT-Angestellter) besteht seit 01.02.2001, bis dato aufrecht, vermutliche Beendigung noch im Laufe der 2ten Jahreshälfte 2010.
    Von Dienstantritt Feb. 2001 bis 30.Sept. 2006 lief das Arbeitsverhältnis als „geringfügige Beschäftigung“, wobei jedoch studienfreie Zeiten (Semester- und Sommerferien, sprich Februar und Juli/Aug./Sept.) immer auf Vollzeitbeschäftigung aufgestockt wurde.

    Seit 01.10.2006 besteht nun ein unbefristetes Dienstverhältnis im Ausmaß von 20 Wochenstunden. Meine Fragen dazu nun:

    –> Berechnet sich hier die Abfertigung nach ALT oder NEU?!
    –> Mit welchen System würde man – sofern noch die Wahlmöglichkeit besteht – besser fahren?!
    –> Wenn NEU zum Tragen kommt, wie ist die Höhe hier zu berechnen bzw. wie sind die Dienstzeiten vor 01.01.2003 zu berücksichtigen?!

    Vielen Dank im Voraus…
    Beste Grüße

    p.s: Falls jemand die Muße hat anhand konkreter (Verdienst)Zahlen dies berechnen zu wollen, wär das äußerst fein 😉

    #71388
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo
    also ich bin der Ansicht, dass hier keine Wahlmöglichkeit mehr besteht, wenn das DV ohne Unterbrechung seit 2001 besteht, liegt zweifellos ein ALT-Fall vor.

    Womit man „besser fahren“ würde …..
    kommt darauf an, aus welcher Perpektive man das betrachtet ;o)

    Der DN hat natürlich einen wesentlichen Vorteil jetzt eine Abf. ALT für 3 Monatsgehälter (Basis letzter Bezug) zu bekommen, im Gegensatz zu 1,53 % des tatsächlichen Bezuges (teilweise über viele Monate sogar nur „Geringfügig“).

    Ich hoffe, das hilft jetzt weiter.
    Vielleicht gibt´s ja auch noch andere Meinungen dazu.
    Mfg
    Ingrid

    #71389
    amirhunger
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Vielen Dank für die rasche Antwort. Meine Vermutung ging eh auch in Richtung altes System, dass man da besser bedient wäre 😉

    Eine Frage ergibst sich daraus allerdings noch:
    Kann es sein, dass zB. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung o.ä. ein automatischer Übertritt ins neue System erfolgte, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters nötig gewesen wäre?!
    Wenn dem so ist, gibt’s dann noch Möglichkeiten nach ALT abgefertigt zu werden?!

    Liebe Grüße

    #71390
    ingridB
    Teilnehmer

    Der Arbeitnehmer müsste auf jeden Fall dem Übertritt zugestimmt haben bzw. müssen beide Vertragspartner zustimmen.
    (Man hätte sich ja auch um die Ansprüche aus den Zeiten davor kümmern müssen.)

    Zusätzliches Problem an der Sache wäre ja, dass die Beiträge niemals bezahlt oder gemeldet wurden und auch am L16 hätte es vermerkt werden müssen.

    LG
    Ingrid

    #71412
    amirhunger
    Teilnehmer

    Hallo nochmals Ingrid (und alle anderen Leser)!

    Am L16 steht der einbezahlte MV-Betrag in diesem Fall mit „0,00“ angegeben, folgerichtig kann dann nur Abfertigung ALT anzuwenden sein?!
    In den letzten Tagen hat sich noch etwas „aufgetan“ wo ich Dich, Ingrid, bzw. euch anderen Experten gern nochmals bemüht hätte:

    Zur Diskussion steht derzeit eine Aufstockung der Wochenarbeitszeit von 20 auf 30 Stunden (ab 1.April) in Form eines bis 31.12.10 befristeten Dienstvertrags, der bei Weiterführung ins Jahr 2011 – sprich die Auftragslage rechtfertigt die Ressourcenerhöhung länger – in einen unbefristeten Vertrag übergehen würde.

    Meinen Recherchen zufolge ist die Abfertigung ALT ja auch bei einem befristeten DV (nach Ablauf) auszubezahlen – richtig?!
    Meine Fragen, die sich noch stellen, wären folgendermaßen:

    1) Beim Wechsel von einem derzeit UNBEFRISTETEN in ein BEFRISTETES DV bleibt der bisher erworbene Abf.anspruch unberührt / unverändert?!?!
    2) Wenn sich dadurch Veränderungen ergeben, in welcher Form?!
    3) Bei Auslaufen der Befristung mit Jahresende und NICHT-Verlängerung des Vertrags ist die Abfertigung in jedem Fall an den AN zu zahlen?! D.h. wenn der Dienstnehmer der Weiterführung als unbefristetes Dienstverhältnis am Jahresende nicht zustimmt (da er ohnehin ausscheiden will)?!?!
    4) Ergo würde der DN bei Auslaufen des befristeten Vertrags ja nicht selbst kündigen sondern dies einer „einvernehmlichen Auflösung“ oder „Kündigung durch den AG“ gleichkommen (und dann der erworbene Abf.anspruch zur Auszahlung kommen)?!?!
    5) Als Basis der Abfertigung (3 Monate) würde auch das 30-Stunden-Brutto herangezogen werden?! Oder läuft das eher auf ne Verhandlung mit dem Vorgesetzten hinaus, da das 30-Stunden-Engagement im Vergleich zum Rest ja doch sehr kurz war?!

    Ich weiss, Fragen über Fragen… Aber die Denk- und Arbeitsweise des in diesem Fall zuständigen Vorgesetzten machen eine optimale Vorbereitung auf den „Tag X“ einfach nötig….

    Danke jedenfalls vorab schon mal für jede Info / jegliches Feedback!
    Beste Grüße

    #71413
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo nochmals,
    die Problematik ist jetzt wirklich schon recht komplex, aber vl kann ich ein paar Antworten doch geben.

    Ich glaube der erneute Wechsel in ein nun wieder befristetes DV ist problematisch, denn dieses unbefristete DV entstand doch erst nach einem Befristeten. Dazu kann ich leider nichts Definitves sagen.

    Nachdem keine MV-Beiträge bezahlt wurden, kommt man – denke ich – auch bei bestem Willen nicht mehr in die MV hinein. Also gehen wir von einem ALT-Fall aus.

    Abfertigung ALT wird bei den entsprechenden Beendigungsgründen fällig. Einer davon lautet: Zeitablauf. Was hier m. E. der Fall wäre.

    Basis für die Abfertigung ALT ist immer der letzte Bezug.
    Eine niedrigere Abfertigung würde der DN zurecht nicht akzeptieren.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
    LG
    Ingrid

    #71414
    amirhunger
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Vielen Dank wiederum für deine raschen Infos, weiss ich sehr zu schätzen!
    Ich weiss, ist ’ne nicht ganz alltägliche Situation, eben daher – wie gesagt – bedarf es genauer Vorbereitung 😉

    Hab mich nun auch noch bei der AK erkundigt –> Laut AK ist die Erhöhung der Wochenarbeitszeit „lediglich“ als ergänzender Teil des DV anzusehen / schriftlich auszuführen, d.h. der „unbefristete Basis-Dienstvertrag“ ändert sich dadurch in keinster Weise, da nach Ablauf der Befristung (zum Jahresende) automatisch wieder auf 20 Wochenstunden zurückgestuft würde. Sämtliche Abfertigungsansprüche blieben dadurch ergo dieselben.
    Jedoch müsste man schlussendlich – bei Ausscheidenswunsch, zB. eben zu Jahresende – eine einvernehmeliche Lösung bzw. eine Dienstgeberkündigung erreichen um die Abfertigung auch ausbezahlt zu bekommen…

    Gibts’s Gegenstimmen / Ergänzungen dazu?!?!

    Liebe Grüße

    #71415
    ingridB
    Teilnehmer

    Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich die Höhe ausdrücklich nach dem letzten Bezug richtet und somit der 30 Stunden-Bezug sein würde.
    Die Einvernehmliche Lösung sowie eine DG-Kü würden die Abfertigung nach sich ziehn. Richtig. Keine Gegenstimme meinerseits ;o)

    LG
    Ingrid

    #71427
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn ich dazu auch noch „meinen Senf“ dazugeben darf:
    Ich gebe Ingrid voll recht: Wenn das DV am 31.12. durch Kündigung des DG oder EL endet, dann ist die Abfertigung auf Basis 30 Stunden zu berechnen.

    LG

    #71434
    ingridB
    Teilnehmer

    Servus Roland,
    danke für die Unterstützung. Jetzt sollten letzte Zweifel ausgeräumt sein.

    Lieben Gruß
    Ingrid

    #71439
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Ingrid!

    Sehr gerne – danke auch für deine tollen Beiträge!

    LG

    #71444
    ingridB
    Teilnehmer

    Sehr gerne. Das Forum lebt ja vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch und da sich in den Jahren doch einiges ansammelt, geb ich gerne auch einmal etwas weiter, obwohl mein Wissen lange nicht so umfangreich ist wie deines.

    Ich möchte den Dank gerne zurückgeben, für deine vielen, vielen kompetenten Antworten mit denen du hier ganz oft weiterhilfst.

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #71445
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Vielen lieben Dank für „die Blumen“.

    Ja, das Forum lebt mit Beiträgen von allen Beteiligten am besten.

    Schöne Grüße an alle User!

Ansicht von 13 Beiträgen - 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.