Re:Re: Aushilfsarbeiten im Krankenstand

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#73873
rkraft
Teilnehmer

Liebe Magie!

Dass im konkreten Fall der Arbeitgeber („der Mitarbeiter kriegt ja sowieso sein Geld, wieso soll ich doppelt zahlen“) und der Arbeitnehmer („ich komme aus Engagement arbeiten, obwohl ich nicht müsste, also will ich das auch extra honoriert bekommen“) die Situation aus ihrer subjektiven Sicht jeweils unterschiedlich beurteilen, liegt auf der Hand. Inoffizielle (rechtlich natürlich nicht saubere) Lösungen sehen in der Praxis manchmal so aus, dass der Arbeitnehmer die während eines Krankenstandes geleisteten Stunden versteckt im Wege eine Sonderprämie abgerechnet bekommt.

Das rechtliche Problem ist, dass es in Österreich – trotz immer wieder aufkeimender Diskussionen – keinen „Teilkrankenstand“ gibt: Man (frau) ist entweder arbeitsunfähig (= krankgeschrieben) oder arbeitsfähig, ein Mittelding gibt es rechtlich gesehen nicht.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) vorliegt, ist die Beschäftigung eines solchen Arbeitnehmers nicht erlaubt und daher auch dringend davon abzuraten, um kein Risiko einzugehen. Ein „rechtlich sauberer“ Lösungsvorschlag, wie während des Krankenstandes geleistete Stunden zu behandeln sind, ist im Prinzip ähnlich schwierig wie Rechtstipps zur korrekten Überquerung einer Kreuzung bei roter Ampel 😆

Der Einsatz von krankgeschriebenen Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber bzw die Führungskräfte/Vorgesetzten – natürlich auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit – mit erheblichen Risiken verbunden, vor allem dann, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt. Dies kann von Regressforderungen der Versicherungen bis zu strafrechtlicher Verantwortung (zB Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung) gehen.

Entgeltrechtlich gesehen könnte der Arbeitnehmer meines Erachtens eine extra Bezahlung nicht durchsetzen (einschlägige Rechtsprechung ist mir allerdings nicht bekannt). Eine solche extra Bezahlung würde dem Ausfallsprinzip widersprechen, denn
– der Arbeitnehmer soll durch den Krankenstand keinen wirtschaftlichen Nachteil, aber auch keinen Vorteil erlangen;
– überdies erleidet der Arbeitnehmer im Ausmaß der erbrachten Arbeitsleistungen keinen Entgeltausfall.

Ich wünsche noch einen angenehmen sonnigen Tag.
Liebe Grüße

Rainer Kraft
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