Re:Re: Aufrollung zu hohes Gehalt

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#72636
Roland
Teilnehmer

Liebe Elisabeth!

Ich kann mir in diesem Fall absolut nicht vorstellen, dass rückwirkend eine Gehaltskürzung „durchgeht“.
Und wenn’s auch theoretisch möglich wäre, dann steht einer Rückverrechnung noch immer der „gutgläubige Verbrauch“ im Wege.
Also sehe ich eigentlich keine Chancen.

LG