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13. April 2011 um 22:37 Uhr
#72636
Roland
Teilnehmer
Liebe Elisabeth!
Ich kann mir in diesem Fall absolut nicht vorstellen, dass rückwirkend eine Gehaltskürzung „durchgeht“.
Und wenn’s auch theoretisch möglich wäre, dann steht einer Rückverrechnung noch immer der „gutgläubige Verbrauch“ im Wege.
Also sehe ich eigentlich keine Chancen.
LG