Re:Re: Anspruch Pflegeurlaub

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#72438
rich
Teilnehmer

Lieber Roland!

Vielleicht habe ich etwas unverständlich formuliert….:-((

Hier nochmals die genauen Fakten:
Dienstnehmer (Arbeiter) legt mir eine Pflegebestätigung für die Pflege seines erkrankten Kindes für die Dauer von 3 Tagen vor.
Er hat bereits im lfd. Arbeitsjahr insgesamt 4 Tage aus der 1.Anspruchswoche verbraucht und somit bliebe aus diesem 1.Topf ein Rest von 1 Tag.
Dass es natürlich auch noch eine 2.Anspruchswoche gibt, ist auch klar. Klar ist auch, dass jeweils eine neuerliche Verhinderung vorliegen muss bzw. die beiden Anspruchswochen nicht zusammenhängend konsumiert werden können.

Meine Frage zielte aber darauf aus, wie die Reihenfolge des Ausschöpfens dieser beiden Anspruchswochen zu handhaben sind.
Mein Programm greift in diesem Fall auf die 1.Anspruchswoche zu und somit blieben 2 Tage ohne Anspruch offen.
Demnach müsste zuerst die 1.Anspruchswoche ausgeschöpft werden und danch käme bei einer weiteren Verhinderung der Zugriff auf die 2.Anspruchswoche.

Wäre es auch denkbar (Auskunft der AK an den Dienstnehmer), dass er in diesem Fall sofort auf die 2.Anspruchswoche zugreift und somit der Rest aus der 1.Anspruchswoche unberührt bleibt?

Da es durchaus üblich ist, dass es neben Pflegebestätigungen im Ausmaß von einer Woche auch welche gibt, die sich auf 2-3 Tage beziehen, so ergibt sich eben immer wieder eine solche Problemstellung mit Resttagen aus den „Anspruchstöpfen“
Würde ich die zweite Variante wählen, so würde ich mich bei weiterem Nachdenken sicher in Teufels Küche wagen, denn was tue ich, wenn dieser Dienstnehmer nochmals eine Pflegefreistellung im Ausmaß von 3 Tagen beansprucht? Welche Anspruchswoche käme dann zum Tragen (Rest 1.Anspruchwoche = 1 Tag, Rest 2.Anspruchswoche = 2 Tage). Gute Frage, oder?

Ich hoffe, dass meine Fragestellung jetzt klarer ist bzw. mir jemand sagen kann, wie in der Praxis solche Fälle gelöst werden.

Für deine Hilfestellung bin ich schon jetzt dankbar.