Re:Re: Anspruch Pflegeurlaub

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#72453
Roland
Teilnehmer

Liebe Christine!

Zur ersten Frage:
Es ist völlig egal, ob die erste Verhinderung die Krankheit eines Kindes oder einen nahen Angehörigen.

Zur zweiten Frage:
Die 2. Woche steht dann nicht zu, wenn es sich UM EIN UND DERSELBEN VERHINDERUNGSGRUND handelt.
Extrembeispiel:
Hat ein Kind z.B. in der ersten Woche eine Grippe –> klar, 5 AT Pflegefreistellung § 16 Abs. 1 UrlG.
Am Wochenende ist das Kind nun gesund (oder auch nicht, wäre eigentlich egal).
Hat dasselbe Kind in der 2. Woche (ab Montag gleich darauf) eine andere Krankheit, nehmen wir z.B. die Röteln –> wieder 5 AT Pflegefreistellung nach § 16 Abs. 2 UrlG oder § 8 Abs. 3 Ang.G., da anderer Verhinderungsgrund.

Und bei dir liegen die beiden Verhinderungen sowieso weiter auseinander – also gilt mein letztes Posting als mE richtige Lösung.

Alles wieder klar?

LG