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12. August 2008 um 22:50 Uhr
#69504
weiti
Mitglied
Hallo Maria,
wenn der DN sein Studium abgeschlossen hat, würden wir ihm die „Regeldauer“ für das Hochschulstudium nach Vorlage des Diploms anrechnen. Für 4 Jahre Schulzeiten rechnen wir 3 Jahre und 10 Monate als Vordienstzeiten für den Urlaub an. Solange das Studium nicht abgeschlossen ist, rechnen auch wir diese Zeiten nicht an, das ist korrekt. Wir achten auch immer darauf, dass Zeiten des Studiums und dazu gegebenenfalls parallel Arbeitsjahre nicht doppelt angerechnet werden.
lg
weiti