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29. September 2008 um 11:41 Uhr
#69664
GPail
Teilnehmer
Hallo Martin,
ich bin der gleichen Meinigung wie die AUVA, denn es gibt in der Freizeitphase eigentlich keinen Krankenstand. Lt. Ortner hat eine Erkrankung in der Freizeitphase keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und es gibt auch keinen Anspruch auf Krankengeld aus Sicht der SV.
Daher keine Rückerstattung.
Liebe Grüße
Gudrun