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5. Juni 2008 um 23:53 Uhr
#69285
Teilnehmer
Hallo Edith!
Die Sonderzahlungen (UZ/WR) werden lediglich bis zum Austrittstag berechnet.
Berechnen kann man das nur, wenn man sämtliche Angaben hat.
Die SZ im Zeitraum 1.Tag nach dem Austritt bis zum Ende der Frist (15.11.) werden innerhalb der Kündigunsentschädigung abgerechnet (wie auch der lfd. Bezug und der dabei anfallende Urlaub).
LG
