Aliquotierung bei ber. Austritt

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  • #63740
    edith
    Teilnehmer

    Liebes Team,

    in welcher Höhe sind die SZ (UZ, WR), wenn berechtigt vorzeitig ausgetreten wird und die KE bis 15.11. läuft.
    Ang
    Gehalt Jänner bis Juni 1.411,58 brutto
    Gehalt Juli bis 15.11. 1.477,63 brutto

    mit Juni wurden brutto 1.098/netto 893,14 bereits bezahlt

    Hier gibts doch Profis – bitte erbarmt Euch doch

    lg
    edith

    #69285
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Edith!

    Die Sonderzahlungen (UZ/WR) werden lediglich bis zum Austrittstag berechnet.
    Berechnen kann man das nur, wenn man sämtliche Angaben hat.

    Die SZ im Zeitraum 1.Tag nach dem Austritt bis zum Ende der Frist (15.11.) werden innerhalb der Kündigunsentschädigung abgerechnet (wie auch der lfd. Bezug und der dabei anfallende Urlaub).

    LG

    #69292
    edith
    Teilnehmer

    Danke Roland, aber nachdem ich nicht vom Fach bin, weiß ich nicht genau, welche Daten noch fehlen, um das berechnen zu können 🙁

    Wenn ich richtig verstanden habe, SZ bis Austritt und von Austritt bis Ende KE werden die SZ gesondert berechnet und im Zeitraum UEL keine SZ – stimmts so?

    lg
    edith

    #69293
    edith
    Teilnehmer

    das hab ich dazu im Netz gefunden:

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen):
    Sie erhalten bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Kündigungszeit, Schadensersatzzeit) den aliquoten Teil Ihres Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
    Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2004 enden würde, und sie nicht erst nach dem 1.1.2004 eingetreten sind, bekommen Sie je 40/52 eines Monatsverdienstes (ArbeiterIn) oder je 9/12 eines Monatsgehaltes (Angestellte).

    #69301
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Edith!

    Die Kündigungsentschädigung ist wohl eine der schwierigsten Bezüge zum Abrechnen.
    Da bräuchte man wirklich alle Daten, und selbst wenn wirklich alles vorhanden ist, würde das den Rahmen eines Forums sprengen.

    Nur noch so viel dazu:
    Wenn noch ein Urlaub ausständig ist, müssen die SZ auch in die Berechnung der Ersatzleistung eingerechnet werden, d.h. das Entgelt endet eigentlich erst nach dem 15.11.

    Und wie zuvor bereits beschrieben, werden die SZ nach Austrittstag bis 15.11. innerhalb der Kündigungsentschädigung abgerechnet, weil sie eine andere steuerliche Beurteilung erfahren als wenn sie „normal“ ausgezahlt werden.

    LG

    #69304
    edith
    Teilnehmer

    danke nochmal, hätte nicht gedacht, dass das wirklich so aufwändig ist – schade, leider kann ich den Berechnungen der AK nicht mehr vertrauen 🙁 da ist schon so viel schief gelaufen

    #69309
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Edith!

    Ja, leider, aber wenn man die Endabrechnung hat, kann man die ja trotzdem prüfen lassen.

    Alles Gute und

    LG

    #69311
    edith
    Teilnehmer

    danke Roland, werde ich sicher machen (lassen)

    lg
    edith

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