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26. März 2013 um 16:51 Uhr
#73578
Roland
Teilnehmer
Hallo Angelika!
Ja, ja, mittlerweile sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Im absoluten Regelfall wird deine DN daher ab 1.4.2014 in die BGR A4u/D4u umgestuft werden müssen, da das Regelpensionsalter 60 Jahre beträgt und meistens der Anspruch auf Alterspension gegeben sein wird.
LG