Re:Re: Abberufung Geschäftsführer

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#69732
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Ich sehe es so:
Durch die Abberufung ist der (ehemalige) GF zum „normalen“ Ang. „abqualifiziert“ worden (sofern es sich um einen echten Dienstvertrag handelt), weil ja der Anstellungsvertrag noch bis zum 31.1.2009 wirkt.
Bitte jedoch nicht vergessen, dass auch bei Pensionierung das DV formell beendet werden muss.

LG