Re:Provisionsspitze – sonstiger Bezug

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#67559
Martin
Teilnehmer

Grüß´ Euch!

Zur SV Behandlung ist nichts weiter zu schreiben, Rainer hat umfassend geantwortet.

Zur Steuer möchte ich noch anmerken, dass sonstige Bezüge nicht in laufende Bezüge umgewandelt werden dürfen. Auch wenn durch Umsatzaufzeichnungen der auf den Kalendermonat entfallende Teil des Provisionsanspruch feststellbar ist. (VwGH Urteil vom 10.1.1958 1429/56 und vom 19.11.1969 1157/68)
Somit „widersprechen sich SV und Lohnsteuer“, Anspruchsprinzip und Zuflußprinzip. Deshalb sehe ich eine getrennte Behandlung in:
SV – laufend auf die Kalendermonate auftzuteilen
LSt als sonstiger Bezug – und DB, DZ + KommSt im Auszahlungsmonat

Würde die Provision LSt-laufend aufgerollt, hätten wir ein höheres Jahressechstel und falls eine freiwillige Abfertigung (ALT) anfällt, ein erhöhtes Jahresviertel welches beanstandet werden könnte.