Re:“Pflichtpraktikum“

#68583
Roland
Teilnehmer

Hallo snufi!

Es ist zwar von außen sehr schwer zu beurteilen, aber ich glaube, was du da machst, ist kein „normales Pflichtpraktikum“, sondern du bist m.E. als „ganz normaler Arbeitnehmer“ dieses Unternehmens anzusehen.

Somit bist du (nachdem es sich hier wohl um eine Angestelltentätigkeit handelt) unter D1 anzumelden und kannst daher m.E. sämtliche arbeitsrechtliche Ansprüche (Gehalt, aliquote Sonderzahlungen, Urlaub,..) geltend machen.

Vielleicht wendest du dich an die Arbeiterkammer, die kennen sich da sehr gut aus und du kannst ihnen diesen Fall sicher besser schildern als über das Forum.

Schöne Grüße