Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Pflegefreistellung › Re:Pflegefreistellung Vorstandsmitglied
23. März 2007 um 21:52 Uhr
#68058
Roland
Teilnehmer
Hallo Tina!
Nein, ein Vorstand ist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn, da es sich dabei grundsätzlich um ein arbeitsrechtliches freies Dienstverhältnis handelt.
Daher kommt das Arbeitsrecht (u.a. das Urlaubsgesetz) nicht zur Anwendung.
Maximal wäre es möglich, mit dem Vorstandsmitglied die Anwendung einzelner arbeitsrechtlicher Vorschriften zu vereinbaren.
Siehe dazu auch Ortner: PV in der Praxis, Seite 821 (Stand: 1.1.2006).
Liebe Grüße