Re:MV-Ende

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#68424
Roland
Teilnehmer

Hallo Sylvia!

Bin auch deiner Meinung.

§ 7 Abs. 3 BMVG besagt folgendes:

Für die Dauer eines Anspruchs auf Wochen- oder Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitnehmer bei weiterhin AUFRECHTEM(!) Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 vH einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Diese richtet sich im Falle des Wochengeldes nach dem für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles gebührenden Entgelt, im Falle des Krankengeldes nach der Hälfte dieses Entgelts.

Aber vielleicht denkt er sich ja was dabei, der GPLA-Prüfer. Da würd ich schon gern seine Begründung hören.

Liebe Grüße