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6. Dezember 2007 um 14:42 Uhr
#68795
Mitglied
Hallo Andrea, seh grad selbst das ich meine Antwort mit ist erledigt blöd geschrieben habe.
Meine Lösung war die, dass ich den Fall genauso wie in der Frage bearbeitet habe.
d.h. das geringfügige Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, der daraus resultierende Urlaubsanspruch ausbezahlt.
Das karenzierte Dienstverhältnis wird für die Zeit des Mutterschutzes für Ansprüche aus Urlaub, EFZG usw. weitergerechnet. Nach dem Mutterschutz wird eine neuerliche Karenzvereinbarung abgeschlossen.
lg sabine