Re:KV Wirtschaftstreuhänder Ausbildungskosten

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#67315
Martin
Teilnehmer

Hallo Ariane!

Der KV für WT schreibt vor das die Ausbildungskosten jedesmal einzeln vereinbart werden müssen. D.h. wenn es keine Vereinbarung gibt, dann auch keine Rückzahlungsverpflichtung.

Stell´ Dir vor, die WT-Dienstnehmer müssten jeden Kurs zurückzahlen. Es würden viel weniger Wirtschatstreuhänder DN in Kurse gehen. Die Wissens-Qualität in der Kanzlei würde sinken.
Deshalb auch die „einzelne“ Vereinbarung.

Grüsse
Martin