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31. August 2006 um 21:21 Uhr
#67315
Martin
Teilnehmer
Hallo Ariane!
Der KV für WT schreibt vor das die Ausbildungskosten jedesmal einzeln vereinbart werden müssen. D.h. wenn es keine Vereinbarung gibt, dann auch keine Rückzahlungsverpflichtung.
Stell´ Dir vor, die WT-Dienstnehmer müssten jeden Kurs zurückzahlen. Es würden viel weniger Wirtschatstreuhänder DN in Kurse gehen. Die Wissens-Qualität in der Kanzlei würde sinken.
Deshalb auch die „einzelne“ Vereinbarung.
Grüsse
Martin