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19. Januar 2006 um 20:17 Uhr
#66479
Teilnehmer
Liebe Veronika!
Du hast vollkommen Recht. Die jeweilige Gemeinde und der Bezugszeitraum sind am Lohnkonto zu erfassen wenn der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat.
Denn wenn einmal ein Prüfer kommt, kann er dann die KommSt vom Lohnkonto ablesen und den Gemeinden zuordnen.
Weitere Informationen zum Kommunalsteuergesetz findest Du beim BMF unter:
https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm
Grüsse
Martin