Re:KommSt, Betriebsstätte und Lohnkontenverordnung 2006

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Martin
Teilnehmer

Liebe Veronika!

Du hast vollkommen Recht. Die jeweilige Gemeinde und der Bezugszeitraum sind am Lohnkonto zu erfassen wenn der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat.
Denn wenn einmal ein Prüfer kommt, kann er dann die KommSt vom Lohnkonto ablesen und den Gemeinden zuordnen.
Weitere Informationen zum Kommunalsteuergesetz findest Du beim BMF unter:
https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm

Grüsse

Martin