Re:Jubiläumsgeldrückstellung

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#68154
Roland
Teilnehmer

Hallo Lydia!

Also das mit dem KV hast du goldrichtig interpretiert – sofortiger Anspruch.

Ich würde die Rückstellung schon per 31.12.2006 erstmalig bilden, da die DV mit 9.1. (FAST ein Jahr) begonnen haben.
Habe kürzlich sogar eine Diskussion mit einer Steuerberaterin wegen dieser nicht vollendeten Jahre gehabt, sie war sich dann auch etwas unsicher, denkt aber, dass hier die Rundung auf ein volles Jahr O.K. geht.

Vielleicht könnte ein(e) Kollege/in vom Kreise der Buchhalter besser Auskunft geben. Stelle die Frage vielleicht im BÖB-Forum:

http://www.boeb.at

Liebe Grüße und schönen Abend