Re:Gutschein – Abfertigung

#67778
Martin
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Der Gutschein kann bei Beendigung des Dienstverhältnis auch eine freiwillige Abfertigung sein. Auch Sachleistungen können Teil der freiw. Abfertigung sein. – Die Bewertung ist zu dokumentieren. Aber das sollte bei Gutscheinen kein Problem sein.
Unter Abfertigung alt, hast Du die Grenzen der Viertel- und Zwölftelregelung zu beachten.

Unter Abfertigung Neu wäre eine freiw. Abf. zumindest SV frei, der Rest pflichtig.