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1. Dezember 2006 um 21:12 Uhr
#67778
Martin
Teilnehmer
Hallo Sabine!
Der Gutschein kann bei Beendigung des Dienstverhältnis auch eine freiwillige Abfertigung sein. Auch Sachleistungen können Teil der freiw. Abfertigung sein. – Die Bewertung ist zu dokumentieren. Aber das sollte bei Gutscheinen kein Problem sein.
Unter Abfertigung alt, hast Du die Grenzen der Viertel- und Zwölftelregelung zu beachten.
Unter Abfertigung Neu wäre eine freiw. Abf. zumindest SV frei, der Rest pflichtig.