Re:Gestaltung Prämie nach Unternehmenszahlen

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#67797
Martin
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Du hast Recht mit der Gefahr des Gewohnheitsrecht.
Folgende Lösungen:

1. Die Prämie wird in Prozenten des Gewinn (Umsatz etc.) berechnet.
Sollte der Gewinn Null sein, ist die Prämie auch Null.

2. Du machst jährlich eine Vereinbarung mit der Auszahlung der Prämie, in welcher die Einmaligkeit vom Mitarbeiter anerkannt wird.
(Tolle Muster hierfür gibt es bei „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH)

Natürlich kannst Du auch die 1. Variante mit einer Befristung, Einmaligkeit etc. koppeln, da die Unternehmensziele in 10 Jahren wieder anders definiert sein können.