Einmalprämie – Mitarbeiterbeteiligungsmodell

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  • #63028
    kanzleireisigl
    Teilnehmer

    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Ein Unternehmen hat ca. 20 Mitarbeiter und führt ab 2007 ein Mitarbeiterbeteiligigungsmodell (kurz: MABM) ein !

    Die Mitarbeiter erhalten zukünftig aus diesem MABM einmal jährlich eine Einmalprämie (als 3.Sonderzahlung).
    Das Ausmaß wäre bei den aktuellen Zahlen enorm und würde sich im Rahmen von ca. 2-3 Monatsgehältern bewegen.

    Das Unternehmen überlegt nun eine Gestaltung der Lohnverrechnung, damit den Mitarbeitern von dieser 3. Sonderzahlung
    möglichst viel in der Tasche bleibt.

    Gestaltungsüberlegung:

    * Berechnung der voraussichtlichen Einmalprämie für das laufende Jahr aus dem Untenehmensbudget
    * Auszahlung von 2/3 dieses Betrages bereits während des Jahres zum laufenden Gehalt dazu
    * Auszahlung des Restbetrages auf die endgültige Prämie als 3. Sonderzahlung

    Effekt:

    * Das laufende Gehalt während des Jahres erhöht sich
    * Das Jahres-1/6 wird dadurch höher
    * Den Mitarbeitern bleibt von der Gesamtprämie, aufgrund der 13.-14.Begünstigung mehr Netto auf der Hand

    Problem:

    Wie kann sich das Unternehmen absichern bzw. wie muß die formale Gestaltung sein, damit aus den 2/3 der Prämien, welche während des Jahres mit dem laufenden Gehältern ausbezahlt werden, nicht fixe Gehaltsbestandteile für die Mitarbeiter werden ?
    Dies könnte nämlich für das Unternehmen in Jahren, in denen aufgrund des Unternehmenserfolges keine Prämien zur Auszahlung gelangen würden, existenzbedrohende Auswirkungen haben. Und zwar dann, wenn die Prämien von den Mitarbeitern als eine Art „Gewohnheitsrecht“ eingeklagt werden würden !!!

    Mit der Bitte um Information und Vorschläge zu diesem Thema und
    dem Dank im Voraus für Eure Mühe!

    Liebe Grüße
    Andrea

    #67797
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Du hast Recht mit der Gefahr des Gewohnheitsrecht.
    Folgende Lösungen:

    1. Die Prämie wird in Prozenten des Gewinn (Umsatz etc.) berechnet.
    Sollte der Gewinn Null sein, ist die Prämie auch Null.

    2. Du machst jährlich eine Vereinbarung mit der Auszahlung der Prämie, in welcher die Einmaligkeit vom Mitarbeiter anerkannt wird.
    (Tolle Muster hierfür gibt es bei „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH)

    Natürlich kannst Du auch die 1. Variante mit einer Befristung, Einmaligkeit etc. koppeln, da die Unternehmensziele in 10 Jahren wieder anders definiert sein können.

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