Re:FREIWILLIGE ABFERTIGUNG

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#67922
PVINFO
Teilnehmer

Hallo Roland !
Herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ich habe das jetzt auch so , wie du vorgeschlagen, gerechnet. Auf Anraten vom Wirtschaftsprüfer lasse ich mir aber vom Dienstgeber auch noch zusätzlich eine sogenannte Garantieerklärung unterschreiben. Da der Dienstnehmer unbedingt so abgerechnet werden will, muß er bei einer ebentuellen Prüfungsnachforderung die Kosten selber tragen. Nach meinen Recherchen gibt es nämlich unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung der Anrechnung von Vordienstzeiten.
Einige Prüfer sind der Meinung, dass nur abfertigungswürdige Vordienstzeiten steuerbegünstigt angerechnet werden dürfen. Dazu wäre eine Vordienstzeit von mindestens 3 Jahren bei einem Dienstgeber nötig. Da käme bei meine DN nur 1 x eine abfertigungswürdige Vordienstzeit in Frage und diese würde den Grundanspruch nicht erhöhen.
Nach der strengen Auffassung würde dem Dienstnehmer
4/12 gesetzliche Abfertigung und 3/12 freiwillige Abfertigung mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % zustehen. Alles darüberhinaus würde zur laufenden LSTBemessung kommen.

Nochmals herzlichen Dank Romana