Re:Entlassung

#68833
Martin
Teilnehmer

Servus Patrick!

Also Blödheit alleine ist kein Entlassungsgrund,
aber vielleicht findest Du noch weiteres.

Z.B.
…das Verlassen der Arbeit ohne Zustimmung des DG,
… Beharrliche Dienstverweigerung

ABER
AngG § 27 2. … Unfähig ist, die versprochenen Dienste zu leisten —- dies zu beweisen dürfte nicht möglich sein. Hier würde er einwenden das ihr ja die Probezeit hattet um seine Qualifikation zu prüfen.