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23. Dezember 2007 um 23:12 Uhr
#68833
Martin
Teilnehmer
Servus Patrick!
Also Blödheit alleine ist kein Entlassungsgrund,
aber vielleicht findest Du noch weiteres.
Z.B.
…das Verlassen der Arbeit ohne Zustimmung des DG,
… Beharrliche Dienstverweigerung
ABER
AngG § 27 2. … Unfähig ist, die versprochenen Dienste zu leisten —- dies zu beweisen dürfte nicht möglich sein. Hier würde er einwenden das ihr ja die Probezeit hattet um seine Qualifikation zu prüfen.