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29. September 2006 um 23:12 Uhr
#67420
Teilnehmer
Hallo Sonja!
Im KV der Wirtschaftstreuhänder bei „Beendigung des Dienstverhältnis“ XXI 1. steht eindeutig:
Die Kosten sind zwischen Dienstgeber und Angestellten IM VORHINEIN SCHRIFTLICH festzulegen.
Ich glaube der Satz sagt alles. Die Vereinbarung über Kostenersatz hat für jede Veranstaltung einzeln zu erfolgen.
Im ARD gibt es das Gerichtsurteil.
Hier der Link zum KV: http://www.kwt.or.at/User/Internet/Service/Kollektivvertrag/KV010905.pdf