Re:Auflösungsabgabe neu

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#73503
Jogger37
Teilnehmer

Liebes Forum!
Meine letzte Frage wurde wieder einmal super beantwortet.
Meine neue Frage bezieht sich auf folgendes Beispiel.
Mitarbeiter geb. 24.5.1952 wird mit 30.6.2013 gekündigt. AlVBeitrag wird nicht mehr eingehoben.
Da die neuen Bestimmungen nur für Persoenen die nach dem 31.12.1952 geboren sind gelten,
nehme ich an, dass für diesen Mitarbeiter keine Auflösungsabgabe zu bezahlen ist.
Herzlichen Dank
lg
Peter