Startseite › Foren › Laufender Bezug › Auslandstätigkeit › Re:Arbeiten im Ausland
22. September 2006 um 21:05 Uhr
#67393
Martin
Teilnehmer
Hallo Sylvia!
Richtig, das ist das Territorialprinzip. Der Dienstnehmer selbst muß nicht plus den Lohnnebenkosten entlohnt werden. Oft wird ein deutscher Steuerberatuer beauftragt die Lohnverrechnung z.B. bis zum 15. des Monats zu machen, dann ist genug Zeit für die Ö-Firma das Geld zu überweisen.
Ein Gastbeitrag über dieses Thema war in PV Info Nr. 1 /2005.
Schönes Wochenende
Martin