Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Tod des Dienstnehmers › Re:Abfertigung für einen Toten – Aufrollung
22. Oktober 2006 um 18:25 Uhr
#67563
Martin
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Ich kann noch nicht nachvollziehen, was Du damit meinst: „Die Lohnsteuer ist schon bezahlt worden“. Meinst Du die 6 % Steuer von der Abfertigung?
Im Normalfall zahlt der Dienstgeber die Lohnsteuer für alle in seinem Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer.
Somit wird bei einer Aufrollung der Gesamtbetrag der Lohnsteuerzahllast korrigiert.
Wenn Du das L 16 schon gesendet hast, dann sende eine Korrektur.