Antwort auf: Einkommens-Einbußen bei längerem Krankenst. in Relation zum bish. Nettoeinkommen

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Martin
Teilnehmer

Das Krankengeld der GKK ist pauschal besteuert. D.h. Begünstigungen bei Schmutz- Gefahr-, Erschwernis gibt es nicht. Nach Vollendung des Kalenderjahres gibt es eine (Zwangs-) Veranlagung durch das Finanzamt. Hier sind die Jahreseinkünfte maßgeblich. Du kannst dies vorab bei Finanzonline berechnen.

LG
Martin