Antwort auf: Schnitt Berechnung

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#74410
Martin
Teilnehmer

Wenn Du den Dienstplan im Krankenstand weiter führst, dann zahlst Du nach Ausfallsprinzip. = korrekt.

Urlaub und Feiertage würde ich nach dem Durchschnittsprinzip zahlen. Nur der Durchschnitt für Provisionen ist im General-KV mit 12 Monaten festgelegt. Bei Überstunden, Nachtzulagen, etc. sollte ein „repräsentativer“ Zeitraum gewählt werden. Zumeist sind dies 3 Monate unter Ausschluss einmaliger Zahlungen. Hierüber lässt sich über jede einzelne Lohnart und deren Ursprung diskutieren.

LG
Martin