Startseite › Foren › Kollektivverträge › KV Handel Biennalsprung › Antwort auf: KV Handel Biennalsprung
26. Februar 2008 um 9:32 Uhr
#69041
Teilnehmer
stwolfi wrote:
Hallo Angie!
Also meines Wissens nach gibt es im KV-Handel-Angestellte keinen Biennalsprung.
Nur wenn sich die Tätigkeit ändert, ändert sich auch die Verwendungs-/Berufsgruppe für den/die Handelsangestellten.
Sehr wohl gibt es allerdings die jährliche Weiterrückung in den Berufsjahren (allerdings immer innerhalb derselben Verwendungs-/Berufsgruppe).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
Wolfi
vielen dank! 😀