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15. Januar 2008 um 11:43 Uhr
#68871
Caro
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
Meiner Meinung nach kommt der MA-Zuschlag bei Auszahlung immer zum Ansatz. Es wäre in diesem Fall sicher klug das Arbeitsausmaß des Arbeiters zu erhöhen, damit der Zuschlag nicht bezahlt werden muss. Jedoch ist diese Änderung unbedingt schriftlich und im Vorhinein vorzunehmen.
Schöne Grüße
Caroline