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25. Oktober 2007 um 16:16 Uhr
#68701
Mitglied
Lieber gerdgraz,
Nach überwiegender Rechtsansicht ist auch der während der 5-Tage-Woche entstandene und noch nicht verbrauchte „Alturlaub“ wertneutral umzurechnen.
Ein umfassendes Umrechnungsbeispiel finden Sie im Fachbuch „Personalverrechnung in der Praxis“ 2007 Seite 588.
Liebe Grüße
W.Ortner