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21. Oktober 2007 um 0:52 Uhr
#68679
Roland
Teilnehmer
Hallo brigit28!
Diese Textstelle aus dem KV betrifft nur DN, die in eine höhere Verwendungsgruppe (zB. von II auf III) aufsteigen, daher nicht relevant.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Nachdem dieser KV immer nur von „Mindestgehältern“ spricht, gehe ich eher davon aus, dass (weil er ja noch immer über KV ist) der Sprung nicht zu bezahlen ist.
Ich muss aber anmerken, dass ich keine DN Metallgewerbe abrechne und das nur meine persönliche Meinung ist.
Vielleicht erfährst du bei der Wirtschaftskammer Näheres, die müssen es ja wissen.
LG