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15. Oktober 2007 um 18:40 Uhr
#68659
Teilnehmer
…von den Provisionen wird ein Siebentel zurückbehalten. Dieser Betrag wird im Juni und Dezember ausbezahlt.
Die Begünstigung des § 67 steht nur Lohnsteuerpflichtigen zu.
sollte Dein Vertreter selbständig sein, geht das nicht.