Antwort auf: Zusammenrechnungsbeschluss

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#68705
D_Doris
Teilnehmer

Guten Abend!
Also wir hatten diesen Fall ebenfalls und uns wurde vom Rechtspfleger mitgeteilt, dass ab dem Zeitpunkt wo der Vorrangige ebenfalls die Zusammenrechnung beantragt und der Beschluss ergeht, die Überweisung an den höheren Rang zu erfolgen hat.
LG
Doris