Antwort auf: Kündigung einer älteren Dienstnehmerin

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#68529
Martin
Teilnehmer

Hallo Sonja!

Also den Urlaub kann man nicht erzwingen. Dies muß einvernehmlich geschehen.

Zu Sozialwidrigkeit:
Ich habe in einigen Dienstverträgen schon folgendes gelesen:
… das Dienstverhältnis endet spätestens bei Erreichen des xxx (z.B. 65.) Geburtstages. / erreichen des Alters für die Alterspension etc.
Somit kann es zu keinen Diskussionen bei Beendigung kommen.

Wenn nun Kündigungsgründe in der Person der Dienstnehmerin zu finden sind (Arbeitsleistung, soziale Unverträglichkeit u.ä.) sollte m.E. eine Kündigung in Ordnung sein.
Auf keinen Fall das Alter der DN oder den Nicht-Pensionsantritt erwähnen.

Im Streitfall, vielleicht mit einem „Golden Handshake“ (=freiw. Abfertigung) eine einvernehmliche Lösung machen.