Antwort auf: Rückerstattung AUVA-Beitrag

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#68436
andrea78
Teilnehmer

Guten Morgen,

in der EFZ-Zuschussverordnung steht bei Höhe des Zuschusses:

§ 4. (1) Die Zuschüsse betragen 50 % zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in der Höhe von
8,34 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlungen),

darum der Prozentsatz.

Hat der Dienstnehmer während des Krankenstandes wieder ein neues Arbeitsjahr begonnen?

Lg Andrea