Startseite › Foren › Krankenstand › Rückerstattung AUVA-Beitrag › Antwort auf: Rückerstattung AUVA-Beitrag
1. August 2007 um 7:50 Uhr
#68436
andrea78
Teilnehmer
Guten Morgen,
in der EFZ-Zuschussverordnung steht bei Höhe des Zuschusses:
§ 4. (1) Die Zuschüsse betragen 50 % zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in der Höhe von
8,34 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlungen),
darum der Prozentsatz.
Hat der Dienstnehmer während des Krankenstandes wieder ein neues Arbeitsjahr begonnen?
Lg Andrea