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4. Mai 2007 um 15:55 Uhr
#68200
grasy
Teilnehmer
Hallo Braun!
So wie dein DN das machen will, ist der Regelfall – alles andere wäre die Ausnahme! Da während des Präsenzdienstes nur die Arbeitspflicht seitens des DN und die Entgeltpflicht seitens des DG ruht, das Dienstverhältnis aber bestehen bleibt, erfolgt die Meldung an die GKK mittels „Ende des Entgeltanpruchs“ (nicht „Ende Beschäftigung“). Achtung: MV-Pflicht bei Abfertigung neu während Präsenzdienst! Nach Beendigung des Präsenzdienstes ist eine Anmeldung vorzunehmen, der noch offene (aliquotierte) Urlaub bleibt bis dahin erhalten.
lg Sylvia