Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung nach Karenz?!

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D_Doris
Teilnehmer

Hallo Roland!
Also: Es sind weniger als 20 DN und es gibt keine Vereinbarung -> heißt kein Anspruch auf Elternteilzeit.
Sie weigert sich Vollzeit zu arbeiten, ich kann sie also nach den 6 Monaten unter Einhaltung der 4-wöchigen Behaltefrist kündigen…sehe ich das jetzt richtig?
Danke Dir
LG Doris