Antwort auf: Rückzahlung Überkonsum Urlaub

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#68113
kaeferchen
Teilnehmer

Hallo
Also ich habe einmal gelernt das man den Mehrkonsum nur dann zurückerstatten muß wenn man verschuldet Entlassen oder beim unberechtigtem vorzeitigen Austritt .
Sonst ist der Mehrkonsum grundsätzlich nicht rückzuerstatten .
Wie das bei Lehrlingen bzw in deinem Fall ist weis ich leider nicht

lg