Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Rückzahlung Überkonsum Urlaub › Antwort auf: Rückzahlung Überkonsum Urlaub
4. April 2007 um 16:14 Uhr
#68113
kaeferchen
Teilnehmer
Hallo
Also ich habe einmal gelernt das man den Mehrkonsum nur dann zurückerstatten muß wenn man verschuldet Entlassen oder beim unberechtigtem vorzeitigen Austritt .
Sonst ist der Mehrkonsum grundsätzlich nicht rückzuerstatten .
Wie das bei Lehrlingen bzw in deinem Fall ist weis ich leider nicht
lg