Antwort auf: Urlaubsverbrauch nach Schutzfrist

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#68068
Chris
Teilnehmer

Also DN ist mit ENDE Schutzfrist abzumelden. Abmeldegrund „Karenzurlaub nach MSchG“. Welchen Abmeldegrund hast du angegeben? Denn zu diesem Zeitpunkt war es ja noch kein Karenzurlaub?
Lese im „Ortner“ nach ……

Die Karenzzeit verkürzt sich zwar um diese Zeit, aber – glaube mir und ich spreche aus Erfahrung – Geld ist einfach wichtiger…….. Mit dem Kinderetreuungsgeld machst keine großen Sprünge….. das geht rein nur fürs Baby auf……
LG